Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Für das „Sammeln“ der 50 notwendigen Notarzt-Einsätze für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist es natürlich möglich, unsere als Notarzt tätige Kollegen im Dienst zu begleiten.
Weiterbildungsordnung 2004 i. d. F. 2017; „Notfallmedizin“, Bayerische Landesärztekammer:
50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw. intensivmedizinischem Handeln Maßnahmen des geforderten Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen, angerechnet werden können
Das Formular für die Bestätigung der Einsätze: Einsätze Formblatt
Kontaktieren Sie uns gerne hier mit Anfragen zu Diensten: